Heiraten in Dänemark – Fragen und Antorten
Fragen und Antworten

Weitere Fragen ?
Haben Sie weitere Fragen ? Benutzen Sie einfach die Kommentarfunktion und wir antworten gerne.
Ist die Dänische Heiratsurkunde auch in Deutschland gültig ?
Die Dänische Heiratsurkunde ist in Deutschland gültig und bei den Behörden voll anerkannt. Eine Legalisierung ist für die Deutschen Behörden nicht notwendig.
Kann ich meinen Namen bei der Trauung ändern lassen ?
Seit dem 1. April 2006 gibt es in Dänemark eine Neuregelung für die Namensgebung nach der Trauung.
Das neue dänische Gesetz sieht vor, daß Personen die in Dänemark heiraten den Geburtsnamen behalten werden. Wünschen sie also nach der Trauung einen gemeinsamen Familiennamen zu haben oder auch einen Doppelnamen so muß dieser dort wo man seinen Hauptwohnsitz hat mit einer Namensänderung angenommen werden.
Informationen über die Namensänderung erfragen Sie bitte in Ihrem zuständigen Standesamt am Heimatsort ! Bei deutschen Paaren wird die Namensänderung sehr schnell vorgenommen. Bei deutsch/ausländischen Paaren, kann dieser Vorgang bis zu 2 Monaten dauern.
Nach der Trauung, erhalte ich automatische eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland ?
Das deutsche Zuwanderungsgesetz hat sich am 28. August 2007 entscheidend zum Nachteil vieler Paare, die in Dänemark heiraten geändert. Die Bundesregierung will wohl verhindern, daß die umständliche deutsche Bürokratie mit einer Heirat in Dänemark umgangen wird. Demnach sollen Personen, die ohne Aufenthaltserlaubnis für Deutschland geheiratet haben, zur Ausreise gezwungen werden. Das betrifft demnach alle Paare, wo der Partner mit einem Schengenvisum eingereist ist.
Dies ist jedoch eine Empfehlung der Regierung, jede Ausländerbehörde kann jedoch für sich selbst entscheiden. Also, bitte erkundigen sie sich bitte vorher bei ihrem zuständigen Ausländeramt, ob auf eine Ausreise und Familienzusammenführung bestanden wirdoder dem Ehepartner eine Aufenthaltserlaubnis erteilen !
Lassen sie jemanden anderes anrufen und nennen sie nicht den Namen ihres ausländischen Partners damit das Ausländeramt keine Notiz über eine geplante Eheschließung in der Akte ihres zukünftigen Ehepartners machen kann!
Personen die einen Aufenthaltstitel haben, weil sie z.B. in Deutschland arbeiten, studieren oder ein Freies Soziales Jahr machen sollten keine Probleme haben.
Was kann ich machen, wenn die Ausländerbehörde nach der Trauung auf Ausreise und Familienzusammenführung besteht ?
Sie haben 2 Möglichkeiten:
- Sie können ausreisen. In Ihrem Heimatland müssen Sie dann einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen. Bis Sie nach Deutschland kommen dürfen, kann es mehrere Monate dauern, da Sie unter anderem auch einen Deutschtest bestehen müssen.
- Es gibt verschiedene Optionen, wie Sie es doch schaffen können in Deutschland zu bleiben. Viele Paare haben es schon geschafft, die Entscheidung der Ausländerbehörde anzufechten. Unser Informationspaket “In Deutschland bleiben”, welches Sie für 69,- € erhalten, beinhaltet wertvolle Informationen und Tips sowie Erfahrungsberichte anderer Paare, die Ihnen helfen können die Familienzusammenführung zu umgehen.
Ich oder mein Partner können kein Deutsch, Englisch oder Dänisch – Dürfen wir heiraten ?
Ja, für den Fall, dass nicht beide Parteien Deutsch oder Englisch verstehen, hat ein genehmigter Dolmetscher an der Trauung teilzunehmen. Sie können entweder einen mitbringen oder das Standesamt kann Ihnen dabei behilflich sein. Die Kosten für den Dolmetcher tragen Sie.
Das Standesamt verlangt die Legalisierung eines Dokuments – was heißt das ?
Ein Dokument ist für Dänemark legalisiert, wenn die Echtheit durch das Innen- oder Aussenministerium des jeweiligen Landes sowie durch die dänische Vertretung in dem Land hat bestätigt wird.
Bei Scheidungsurteile/Sterbeurkunden die außerhalb der EU ausgefertigt sind (außer USA, Kanada, Australien und Neuseeland), muss das Original legalisiert (aus dem Land wo das Dokument ausgestellt ist) sein vom:
1. Justizministerium (in einigen Ländern das Innenministerium)
2. Außenministerium
3. Der dänischen Botschaft
Wenn die Scheidungsurteile/Sterbeurkunden von einem Land ausgestellt sind, das Mitglied der Apostillekonvention (www.hcch.net) ist, genügt ein Stempel vom Aussenministerium.
Beachten Sie bitte, dass auch die Legalisationen in Dänisch, Deutsch oder Englisch beglaubigt übersetzt werden müssen.
Beachten Sie bitte auch, dass es nicht die Unterschrift des Übersetzers ist, die legalisiert werden soll, sondern das Dokumente selber.

ich bin student in deutschland ich habe aufenthaltserlaubnis , wenn ich in dänemark mit ein deutsche frau
heiratn will , muss ich auch ausreis und famillienzusamenführung beantragen von maroco
Hallo,
ich bin Deutsche und mein Verlobter ist Amerikaner mit Aufenthalts und Arbeitserlaubnis bis nächstes Jahr April.
Welche Unterlagen brauchen wir für ihn? Muß da auch irgendetwas legalisiert werden? Ich habe bereits an das Standesamt Tondern geschrieben aber leider noch keine Antwort erhalten.
Ist es auch mgl. einen bestimmten Termin vorab zu reservieren? Da wir gerne am 09.09 heiraten würden und ja die Unterlagen dann erst im Mai einreichen können, damit sie erst 4 Monate alt sind oder dürfen sie nur bei Prüfung nicht älter sein?? Also ich meine wenn ich die Papiere im Mai einreiche und sie sind da z.B. 3 Monate alt, kann ich dann nach erfolgreicher Prüfung trotzdem im September heiraten obwohl die Papiere dann ja älter als 4 Monate sind?
Vielen lieben Dank – ich bin sehr froh das es diese Seite gibt
Yvonne