Benötigte Dokumente um in Dänemark zu heiraten

Welche Dokumente werden vom Standesamt verlangt ?


Bitte beachten

Es ist wichtig, dass Sie alle notwendigen Dokumente sorgfältig zusammenstellen, denn dies ist die Grundlage um einen Trautermin in Dänemark zu erhalten.

Wenn das Standesamt Ihnen Rückmeldung gibt, dass nicht alles vollständig ist, dann verlieren Sie nur unnötig wertvolle Zeit. Wenn Sie unsere Service Hotline anrufen, dann beraten wir Sie gerne gemäß Ihrer persönlichen Situation.

Bitte denken Sie daran, dass das Standesamt immer nur Kopien Ihrer Dokumente benötigt. Wenn nicht ausdrücklich verlangt, dann schicken Sie nie Ihre Originale. Dokumente mit Lichtbild sollten immer in Farbe kopiert werden. Manche Standesämter verlangen jedoch das Original eines Scheidungsurteils oder einer Sterbeurkunde.

Sie oder Ihr/e Partner/in besitzen die Deutsche Staatsangehörigkeit und leben in Deutschland

Wenn Sie aus Deutschland kommen und hier leben, dann ist die Zusammenstellung der Dokumente relativ einfach:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde
  • Meldebescheinigung

Scheidung/Sterbeurkunde
Wenn Sie schon mal vorher verheiratet waren, benötigt das Standesamt das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde. Das Scheidungsurteil muss mit einem Vermerk versehen sein, dass es rechtsgültig ist.

 

Sie oder Ihr/e Partner/in kommen aus dem Ausland, leben jedoch schon 2 Jahre in Deutschland

  • Gültiger Reisepass
  • Aufenthaltstitel
  • Geburtsurkunde (Wenn nicht auf Englisch vorhanden dann muß sie ins Englische oder Deutsche übersetzt werden.)
  • Meldebescheinigung (Am besten eine erweiterte Meldebescheinigung zur Vorlage beim Standesamt)

Scheidung/Sterbeurkunde – Deutschland
Wenn Sie schon mal vorher in Deutschland verheiratet waren, benötigt das Standesamt das Scheidungsurteil. Das Scheidungsurteil muss mit einem Vermerk versehen sein, dass es rechtsgültig ist.

Scheidung/Sterbeurkunde – Ausland
Wenn Sie schon mal vorher im Ausland verheiratet waren, benötigt das Standesamt das Scheidungsurteil. Es muß mit einer Apostille versehen sein. Kann in dem jeweiligen Land keine Apostille ausgestellt werden, muß das Scheidungsurteil vom Außenministerium und von der Dänischen Botschaft in dem Land legalisiert werden. Die gleichen Regelungen gelten für eine Sterbeurkunde aus dem Ausland.

 


Sie oder Ihr/e Partner/in kommen aus dem Ausland

  • Gültiger Reisepass
  • Visum / Einreisestempel / Aufenthaltstitel
  • Geburtsurkunde (Wenn nicht auf Englisch vorhanden dann muß sie ins Englische oder Deutsche übersetzt werden.)
  • Ledigkeitserklärung aus Ihrem Heimatland

Scheidung/Sterbeurkunde

Wenn Sie schon mal vorher im Ausland verheiratet waren, benötigt das Standesamt das Scheidungsurteil. Es muß mit einer Apostille versehen sein. Kann in dem jeweiligen Land keine Apostille ausgestellt werden, muß das Scheidungsurteil vom Außenministerium und von der Dänischen Botschaft in dem Land legalisiert werden. Die gleichen Regelungen gelten für eine Sterbeurkunde aus dem Ausland.

 

Ein Kommentar
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  1. Hallo, leider finde ich eure Service-Nummer nicht *grübel*
    also wenn mein Freund seit 2 Jahren in Deutschland lebt mit Aufenthaltsgenehmigung (bereits um 2 Jahre verlängert) bis April 2011. Dann brauchen wir nichts legalisieren zu lassen? Er ist Amerikaner. Das wäre ja super.

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